Lichtbelastung im Außenbereich in Mittelkalbach

Am Wochenende vom 30.06.-02.07.2023 fand die Event-Show „Kalbach tanzt“ statt. Veranstalter war die Firma German Project https://project-germany.de/, die auf ihrer Webseite und in Flyern mit Open Air Shows inklusive „absoluter Reizüberflutung“ und „Überdimensionierung“, mit Hilfe von Pyrotechnik, Laser, Fire und Blasters wirbt. Die Geschäftsidee besteht darin, dass man sich auf Dörfer fokussiert, die lokalen Vereine gezielt anspricht und dann stark in die Organisation einbindet. Tickets werden vorverkauft. Die Veranstaltung wird auf Niveau von „internationalem Show- und Effektstandard“ (was auch immer das sein mag) beschrieben.

In der Ankündigung der Event-Firma im offiziellen gemeindlichen Mitteilungsblatt „Kalbacher Nachrichten“ wird ein umfassendes Lärm- und Naturschutz- sowie Sicherheits- und Nachbarkeitskonzept als „Basis der Show“ postuliert.

Die Realität war in Bezug auf den Lärm- und Naturschutz jedoch eine ganze andere.

Der Lärm war über Stunden ohrenbetäubend, und über Kilometer (bis nach Schweben) deutlich zu hören und es ist anzunehmen, weit über das für eine Tanzveranstaltung notwendige Maß hinaus.

Insbesondere jedoch die Lichtbelastung in die Umgebung hinein, in Grünstrukturen und den Wald in einigen hundert Metern Entfernung war massivst und dürfte in der jetzigen Brut- und Setzzeit als Verstoß gegen § 13 ff BNatSchG („Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren“) als auch §§ 39 und 44 (spezieller Artenschutz) bewertet werden! Der Veranstaltungsort lag zudem in der Nähe (unter 200 m) des FFH-Gebietes „Zuflüsse der Fliede“ gem. § 32 BNatSchG. Die Lärm- und Lichtbelastung dürfte große Schäden an den Wildtieren verursacht haben. Zudem gibt es im in der Nähe gelegenen Wald Kenntnis von einem brütenden Rotmilan.

Zum Einsatz kamen auch Himmelsstrahler in unterschiedlichen Formen und in unterschiedlichen Frequenzen, z.T. als sehr hektisch blinkendes gleißendes Licht, zum Teil vom Zenit fingerförmig in die Horizontale strahlend und wieder zurück. Es erfolgten auch immer wieder Lichtblitze und grüne und gelbe Lichtstrahlen in den Wald – die teils über die Bäume bis zum Boden hin strichen. Gem. § 35 Abs. 3 Hessisches Naturschutzgesetz (in Kraft seit 08.06.2023) sind jedoch Himmelsstrahler und ähnlich wirkende Einrichtungen ausnahmslos unzulässig und es ist bekannt, dass die Veranstalter mit der Genehmigung eine entsprechende Auflage erhalten haben und vom Verbot Kenntnis hatte.

Gegen diese Bestimmung wurde stunden- und tagelang verstoßen.

Es wurden mehrere Videoaufnahmen mit dem Mobiltelefon aufgezeichnet, die die maßlosen Überschreitungen deutlich zeigen. Aus diesen Videos hier einige heftige Endrücke/Impressionen:

Laser-Show – weit in den Himmel und in die Umgebung

Das gebündelte Licht strahlte auch immer wieder horizontal direkt auf Nachbargebäude, wo sich Menschen auf einem Balkon aufhielten.

Sich farblich verändernde Laserfäden blinkten teils hektisch und chaotisch, teils wellenförmig weit vom Veranstaltungsort in die Umgebung.

In den nahen gelegenen Wald wurden in unregelmäßigen Abständen grün-gelbliche Lichtblitze gesendet, z.T. wurde auch mit Lichtstrahlen über die Bäume gestrichen.

Flächige, direkte und blinkende Bestrahlung des Waldes

Als Fazit muss festgestellt werden, dass in mehrerer Hinsicht massiv gegen Naturschutzanforderungen und den Veranstaltern bekannte Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde verstoßen wurde. Insbesondere die Lärm- und Lichtbelastung ist als eine völlig aus dem Ruder gelaufene Umwelteinwirkung zu sehen.

Da die Veranstaltung genehmigungspflichtig war, könnte man möglicherweise sogar so weit gehen und feststellen, dass die Veranstalter bewusst getäuscht haben, um eventuelle Nachfragen vorzubeugen. Es scheint, als würde man eine Ordnungswidrigkeitsstrafe billigend in Kauf nehmen!

Es ist mehr als fraglich, solche überdimensionierten Veranstaltungen im ländlichen Raum mit vielen Schutzgebieten oder an Ortsrandlagen und Übergängen zum Naturraum oder in der Nähe von Naturräumen überhaupt zuzulassen. Solche Veranstaltungen dürfen nur indoor stattfinden oder innerhalb bebauter Umgebung in Städten fernab vom Naturraum genehmigt werden.

04. Juli 2023

Diese Zusammenfassung wurde erstellt von Mitwirkenden im Arbeitskreis Lichtverschmutzung der eingetragenen Naturschutzverbände im Landkreis Fulda

Die Videoaufzeichnungen können bei Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.

Kontakt: lichtverschmutzung.fulda@gmail.com