Photobiologie und Augensicherheit

Blendung, Netzhautschäden, Augengefährdung

Als „Licht“ wird der sichtbare Teil der optischen Strahlung – zwischen der UV -Strahlung und der Infrarot-Strahlung – bezeichnet. Die meisten Menschen nehmen Wellenlängen zwischen circa 400 Nanometern (nm) und 780 nm mit dem Auge wahr. Im Unterschied zu natürlichen Lichtquellen wie Sonne, Mond und der Sternenhimmel, handelt es sich bei Kunstlicht um künstlich erzeugte elektromagnetische Strahlung mit Hilfe künstlicher Leuchtmittel. Hier hat sich in den letzten Jahren die LED auf dem Markt durchgesetzt. Gegenüber herkömmlichen Leuchtmitteln bieten sie einige Vorteile wie einen geringen Stromverbrauch bei gleichzeitig hoher Lichtausbeute. Des Weiteren kann das Lichtspektrum von LED beliebig zusammengesetzt werden während frühere Leuchtmittel stets das für ihre Art typische Lichtspektrum aufwiesen, wie z.B. Natriumdampf, Halogen, Neon. Nachteile sind u.a. der Verbrauch an Edelmetallen, die eingeschränkte Recyclingfähigkeit und die bereits dokumentierte Gefahr der Übernutzung von Kunstlicht durch die günstige Verfügbarkeit (Rebound-Effekt) sowie die unzähligen Anwendungsmöglichkeiten. Zudem gibt es eine Tendenz zum Einsatz höherer Lichtströme. Hohe Lichtintensitäten führen grundsätzlich zur Blendung und können insbesondere in Kombination mit einem hohen Blauanteil im sichtbaren Licht mit Wellenlängen unter 500 nm zu Augenschäden wie photochemischen Veränderungen der Netzhaut (Blaulichtgefährdung) führen.

In diesem PDF finden Sie unterschiedliche Untersuchungen und Informationen von Institutionen wie dem Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.