Auslegungs- und Argumentationshilfe Hess. Naturschutzgesetz HeNatG

Am 08. Juni 2023 ist das Hessische Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) in Kraft getreten und gültig. Es enthält u.a. den Schutz der Lebewesen vor Beleuchtung als Zielbestimmung. Der Umgang mit Kunstlicht ist jedoch ein Spezialgebiet und unterliegt vielen falschen Annahmen bis hin zu Unwissen.

Das größte Problem bei alledem dürfte sein, sich bewusst zu machen, dass es so gut wie keine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung gibt (außer an Fahrzeugen und – § 17 StVO, Fußgängerüberwegen § 26 VwV-StVO plus eigenverantwortliches Verhalten wie Mitführen einer Taschenlampe), aber auch kaum Verbote, wohl aber Vermeidungspflichten (BImSchg/BNatschG/HeNatG)

Das Hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung – Fachverband Außenbeleuchtung bietet eine Zusammenstellung an Informationen als Auslegungs- und Abwägungshilfe an. Es beruft sich dabei auf die langjährigen Erfahrungen und Fachkompetenz der Mitglieder aus den Bereichen Verwaltung, Natur- und Ingenieurswissenschaften und Umweltrecht  sowie von anerkannten Naturschutzverbänden gem. § 63 BNAtG.