Tödliches subjektives Sicherheitsgefühl

Was ist mit „nachts“ gemeint? Wie nächtliche Straßenbeleuchtung keine gesellschaftlichen Probleme löst und warum man Frauen, die alleine unterwegs sind, nicht glauben machen sollte, eine durch Kunstlicht beleuchtete Dunkelheit würde sie vor Übergriffen schützen. Für eine Frau wurde dieser Glaube zur Falle – und das ist kein Einzelfall.

In der ZDF-True-Crime Sendung xy gelöst vom 29.04.2026 wurde ein Cold Case aus dem Jahr 1988 vorgestellt. https://www.zdf.de/play/dokus/xy-geloest-106/mord-im-karneval-true-crime-reihe-mit-sven-voss-100 Dieser Fall zeigt, wie eine hell ausgeleuchtete Straße die Durchführung einer schrecklichen Tat begünstigt haben kann.

Screenshot XY gelöst – eine Frau läuft in eine helle erleuchtete Seitenstraße. Sie wird verfolgt.

Was ist passiert: :

Eine Frau läuft in Köln an Fasching tief in der Nacht von einer Disko in eine andere. Sie nimmt eine Abkürzung durch eine hell erleuchtete Seitenstraße. Sie wird verfolgt und bemerkt dies auch offenbar. Der Täter holt sie ein und ermordet sie. Es war keine Beziehungstat – die Frau wurde Zufallsopfer. Sie hinterließ eine 1,5 jährige kleine Tochter, die ohne Mutter groß wurde.

Im sich dem Beitrag anschließenden Gespräch erwähnt der Experte, die Tochter hätte aufgrund des Mordes an ihrer Mutter eine ausgeprägte Angst vor der Dunkelheit, entwickelt eine Achluophobie, Doch – ist Dunkelheit in diesem Fall überhaupt der richtige Begriff? Die Straße war nicht dunkel, sondern hell erleuchtet. Sie bot keine objektive Sicherheit.

Wäre die Seitenstraße nicht beleuchtet gewesen, kann vermutet werden,

  • dass sie die Frau auf die Abkürzung verzichtet und den längeren Weg über die Hauptstraße genommen hätte, wo eine höhere Chance auf soziale Kontrolle durch andere Verkehrsteilnehmende bestand,
  • oder sie hätte die Chance der nicht beleuchteten Straße genutzt, um sich im Schutz der Dunkelheit zu fliehen oder sich zu verstecken, wie in jedem Krimi. Zufallsopfern ist gemein, dass sie lieber nicht hätten gesehen werden wollen.
  • „Dank“ der guten Ausleuchtung hatte der Täter aber eine gute Einsicht und konnte sehen, dass es keine Zeugen geben würde. Die Frau wurde auf diese Weise zum leichten Opfer – ermöglicht durch nächtliches Kunstlicht an unbelebten Orten und Zeiten, wenn Frauen alleine unterwegs sind.

Irreführende Begriffe: „nachts“ bzw- Dunkelheit vs. beleuchtete Dunkelheit

Verfolgt man die Berichterstattung zu Vorfällen (siehe Fall Sarah Everad https://naturnacht-fulda-rhoen.de/2025/10/20/die-beleuchtete-dunkelheit/) entsteht der Eindruck, dass mit dem Begriff „Dunkelheit/nachts“ nicht eine Uhrzeit oder bestimmte Lichtverhältnisse gemeint sind, sondern pauschal das an die Vorstellung verknüpfte Gefühl des Alleinseins ohne Hilfe in der Nähe und die Angst, Zufallsopfer zu werden.

Begriffe wie „Dunkelheit“ oder „nachts“ beschreiben dann aber nicht die tatsächlichen Lichtverhältnisse und differenzieren auch nicht zwischen „beleuchteter Dunkelheit“ und „natürlicher Dunkelheit“. Denn das Gefühl kann in der gleichen Situation auch tagsüber eintreten, wenn man alleine ist: in verwahrlosten Bereichen der Stadt, tagsüber alleine im Wald oder auf abgelegenen Radwegen und auch in nachts hell erleuchteten Straßen, also in einer beleuchteten Dunkelheit bzw.Nacht. Das  Gefühl der Unsicherheit kann sich dann sogar verstärken, da man die eigene Sichtbarkeit wahrnimmt und gleichzeitig, dass niemand zur Hilfe eilen könnte. Das Gefühl ist nicht vorhanden, wenn man nicht alleine sondern in Begleitung ist und nicht beleuchtete Bereiche bzw. die Dunkelheit können Schutz bieten, indem sie die eigene Sichtbarkeit reduziert und Deckung bietet. Dies Katze beißt sich also in den Schwanz.

D.h., es ist irreführend, wenn sprachlich nicht unterschieden wird zwischen „Dunkelheit“ und „beleuchteter Dunkelheit“ – z.B. in der Berichterstattung bei Vorfällen. Das führt nicht nur zu unüberlegten und unbelegten Aussagen, wie etwa, dass man wegen Frauen die Straßen beleuchten müsse, sondern zur Stigmatisierung der Nacht, deren Dunkelheit schützen kann und verhindert Diskussion um wirksame Maßnahmen wie Prävention und Heimwegstrategien; siehe https://naturnacht-fulda-rhoen.de/2025/10/20/die-beleuchtete-dunkelheit/

Spicker zu: Begriffsverwirrung: Dunkelheit vs. beleuchtete Dunkelheit

Mit „Dunkelheit/Nacht“ sind nicht die natürlichen Lichtverhältnisse gemeint,

sondern die Vorstellung des Alleinseins ohne Hilfe in der Nähe und die Angst, Zufallsopfer zu werden.

In Gruppen oder zu zweit hat niemand das Gefühl – sonst würde niemand auf Konzerte gehen

Das Gefühl kann auch tagsüber eintreten – alleine im Wald etc., verwahrloste Bereiche.

Und spät nachts: in spät nachts hell erleuchteten Straßen oder außerorts beleuchtete Radwege, die man zur Unterscheidung von der natürlichen Dunkelheit beleuchtete Dunkelheit bezeichnen sollte. Das  Gefühl der Unsicherheit kann sich dann sogar verstärken, da man sichtbar ist, aber Hilfe fehlt.

Die un-beleuchtete Dunkelheit kann Schutz bieten, indem sie die Sichtbarkeit reduziert.

Frauen sollten nicht glauben und auch nicht glauben gemacht bekommen, man müsse wegen ihnen nachts beleuchten, was leider geschieht und ernsthafte Debatten verhindert. Schlechtes Benehmen und Kriminalität suchen sich ohnehin nicht Dunkelheit sondern Gelegenheiten, die durch Licht begünstigt werden.

Es braucht wirksame Maßnahmen wie Prävention und Heimwegstrategien! Und Paarberatung – Stichwort partnerschaftliche Gewalt.

Definition: Dunkelheit: Abwesenheit von Sonnenlicht in der Atmosphäre. Ob die Tochter die Angststörung auch entwickelt hätte, wenn der Mord tagsüber stattgefunden hätte oder sie wüsste, dass die Straße hell erleuchtet – und nicht dunkel im Wortsinne – war?

Denn die Stigmatisierung – auch aufgrund von Verkaufsinteresse (*SIEHE UNTEN) – der natürlichen Dunkelheit ist nicht nur grundlos, sondern übersieht: Kriminelles Verhalten ist menschlich und es sucht sich nicht die Dunkelheit sondern Gelegenheit, die durch Tageslicht oder nächtliche Ausleuchtung begünstigt werden. Licht löst keine gesellschaftlichen Probleme und eine mitgeführte Taschenlampe würde besser davor schützen, wie auf einem Laufsteg als einzelne Frau wahrgenommen zu werden.

Zu berücksichtigen gilt in diesem Zusammenhang auch, dass, bei tagaktiven Menschen durch das Übergehen des Müdigkeitspunkts (das natürliche Zeitfenster zum Einschlafen) der Körper Cortisol statt Melatonin ausschüttet, was bei einigen Menschen aggressives Verhalten verstärkt oder triggert. Die Kombination von Alkoholkonsum und dem Stresshormon Cortisol wirkt sich negativ auf den Körper aus und fördert aggressives Verhalten ein Zusammenspiel von biologischen und psychologischen Mechanismen.

Gelegenheit macht nicht nur Diebe und Maßnahmen für objektive Sicherheit für Frauen

Grundsätzlich suchen weder schlechtes Benehmen noch Kriminalität Dunkelheit sondern Gelegenheit – diese werden jedoch vor allem durch Lichtverhältnisse geschaffen wie durch Tageslicht und nächtlicher Beleuchtung begünstigt – man sieht – wird aber auch auch gesehen.

Dieser tragische Fall zeigt, das Frauen nicht glauben sollten oder gemacht bekommen sollten, nächtliche Beleuchtung bzw. eine beleuchtete Dunkelheit böte objektive Sicherheit und würde sie auf einsamen Straßen vor Übergriffen schützen, wenn sie alleine sind. Statt immer mehr Geld in immer mehr nächtliche Beleuchtung mit oft überdimensionierter Technik, sollten endlich mehr Mittel für Prävention bereit gestellt werden. Denn ohnehin sind Frauen vor allem Opfer von Beziehungstaten – auch tagsüber. In Gefahr sind Frauen immer dann, wenn sie alleine sind und besonders, wenn gut einsehbar ist, dass es keine Zeugen gibt.

Maßnahmen, die objektiv Frauen helfen, die alleine unterwegs sind, sind ausführlich hier beschrieben: https://naturnacht-fulda-rhoen.de/wp-content/uploads/2025/02/nachtabschaltung-vorteile-und-unbehagen-hess.-netzwerk-gegen-lvs-gross.pdf Darunter Prävention, Training, verbilligte Taxitickets, Heimwegapps, Begleitservice.

Ist Beleuchtung vorgeschrieben und ein Geschäftsmodell?

Nur mit der (auch medialen) Stigmatisierung und dem Schüren von Vorurteilen gegenüber der „Dunkelheit“ – wozu auch die falsche Verwendung des Begriffes „Dunkelheit“ zählt (wird sie durch Kunstlicht ist es eine „beleuchtete Dunkelheit ist) – kann man diese Überdimensionierung rechtfertigen. Reflexartig wird vage und undifferenziert mit die „subjektive Sicherheit“ von Frauen argumentiert – und ist ein falsches Totschlagargument.

Da stellt sich die Frage, ob Straßen überhaupt beleuchtet werden müssen? Hierzu etwas *Kontext – Müssen Straßen überhaupt beleuchtet werden? In den Landestraßengesetzen (z.B. Hessisches Straßengesetz HStrG) und der Straßenverkehrsordnung StVO besteht einzig für den Zebrastreifen ein gesetzliches Erfordernis für fest installierte Beleuchtung. Nur dort haben Fußgänger Vorrang vor dem rollenden Verkehr, ansonsten gilt für sie die Haltepflicht. Die Verkehrssicherheit als Aufgabe der Straßenbaulastträger beschränkt sich auf das Räumen von Schnee und Eis (vgl. § 9 HStrG) und der Absicherung und schnellstmöglichen Beseitigung von Gefahrenstellen (z.B. Baugruben). Im Sachen Beleuchtung schreibt darüber hinaus die StVO einzig die Nutzung von Fahrzeugbeleuchtung vor (§ 17 StVO) sowie die eigenverantwortliche Anpassung aller Verkehrsteilnehmenden an die sich darbietenden Wege-, Sicht- und Wetterverhältnisse. D.h., es gibt kein Gesetz, dass außer am Zebrastreifen fest installierte Beleuchtung oder dauerhafte Beleuchtung vorschreibt, da Fahrzeugführende die Fahrzeugbeleuchtung nutzen müssen und Fußgänger sich ohnehin langsam und i.S.d. StVO eigenverantwortlich vorsichtig fortbewegen müssen, d.h. z.B. eine Taschenlampe mit sich führen wie bei Regen den Regenschirm. Gleichzeitig schränken natur- und immissionschutzrechtliche Bestimmungen Beleuchtung nicht nur ein, sondern es bestehen Vermeidungsgebote, da nächtliches Kunstlicht als schädliche Umwelteinwirkung https://naturnacht-fulda-rhoen.de/ressourcen/sammlung-auswirkungen-von-kunstlicht-bei-nacht/im Sinne des Bundesimmissionsschutzes erfasst ist – für Anwohner gelten sogar Grenzwerte. https://naturnacht-fulda-rhoen.de/ressourcen/fachinformation-rechtliche-fragestellungen-offentliche-beleuchtung-und-checkliste/

D.h., die Rechtslage ermöglicht nicht nur sondern erfordert die Nutzung des großen Gestaltungsspielraums zur Vermeidung von schädlichen Lichtimmissionen. Dieser Gestaltungsraum reicht von der Nicht-Installation von künstlicher Beleuchtung, der Nutzung von Alternativen wie Markierungen in Kombination mit der vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung bzw. ggf. mobile Beleuchtung von Fußgängern, moderater blendfreier und ästhetischer Beleuchtung mit warmen Farbtemperaturen, die die Sehfähigkeit unterstüzt und sich auf den Gehweg beschränkt. Alles ist möglich und alles gibt es und alles funktioniert. Die Regel ist aber die Überdimensionierung, die Ressourcen und Energie verschwendet, das Artensterben vorantreibt und – wie man an diesem, weiteren Fällen sowie zahlreichen Studien und der öffentlichen Berichterstattung erkennt, keine objektive Sicherheit bietet.

Weder die Verkehrs („Gegenlicht nimmt die Sichet“) – noch die Kriminalstatistiken belegen, dass die Dunkelheit, „die beleuchtete“ Dunkelheit oder das Tageslicht gefährlich sind – einzig menschliches Verhalten und es ist erkennbar, dass in der Wachzeit von Menschen Licht für Handlungen notwenig ist.

Die natürliche Dunkelheit ist zudem nicht „dunkel“ wie in der Vorstellung einiger, sondern unterschiedlich hell durch Mond- und Sternenlicht. Schon der Halbmond bietet mit Beleuchtungsstärken von unter 0,3 lux Fußgängern für das Sehen ausreichend Licht. Dies unterstreicht, dass wir mit sehr viel weniger nächtlichem Kunstlicht gut auskommen – für Mensch, Flora, Fauna und Sternenhimmel.

Für Tiere steigt auch das Prädationsrisiko durch Lichtverschmutzung- Beispiel: https://www.mpg.de/23505411/fische-lichtverschmutzung

Screenshot xy gelöst: Die Seitenstraße ist für den Täter gut einsehbar.

POV

Die Beleuchtungsmesse „Light + Building“ verdeutlicht alle zwei Jahre, dass vor allem Männer die Straßen ausleuchten und erzeugen damit Laufsteg. Zynisch könnte man es „Frauen ausleuchten“ nennen.

Der vorgestellte ist kein Einzelfall. Berühmt ist u.a. der Fall von Sarah Everad und weiteren Frauen, die sich im Licht – auch im Tageslicht – sicher fühlten und Opfer wurden. Diese Fälle und der fatale Umgang mit dem Wort „Dunkelheit“ kann hier nachgelesen werden. Unbeleuchtete Dunkelheit schützt. Und unzählige Studien, Untersuchungen und die Berichterstattung zeigen, dass Gewalt an Frauen nicht die Dunkelheit sucht, sondern die Gelegenheit und nachts ist es nicht gefährlicher als tags – sondern hinter der Haustür.

Die Nacht hat Sterne und den Mond, stimmt es, dass in ihr das Fürchten wohnt?

Nein bzw. nicht per se und bei einigen Menschen, nur wenn man oder frau alleine unterwegs ist und das Kopfkino anschaltet.

Furcht tritt für diese Menschen in der gleichen Situation nicht auf, wenn sind nicht alleine unterwegs sind.

Viele Menschen fühlen sich zudem im Schutz der Dunkelheit sehr wohl und schätzen es, dass sie nicht ausgeleuchtet werden bzw. es selbst bestimmen können.

Einige Menschen sind leiden unter „Achluophobie“, einer krankhaften Angst vor Dunkelheit bzw. Einsamkeit im öffentlichen Raum. Die „Achluophobie“ zählt zu den Angststörungen und kann therapiert werden.


Viele Informationen zur Nachtabschaltung der öffentlichen Beleuchtung, was objektive Sicherheit bietet und wie man damit in Frankreich mit den Nachtabschaltungen umgeht, kann man hier lesen: https://naturnacht-fulda-rhoen.de/ressourcen/nachtabschaltung-oeffentliche-beleuchtung/

Statistik zu Vergewaltigungen

Um Vergewaltigungen zu vermeiden rät der Experte, Frauen sollten besser keine Beziehung mit Männern eingehen“. Ob dieser Rat das gesellschaftliche Problem löst? Mein rat an Frauen ist: Passt auf, dass ihr nicht alleine seid – weder zu Hause noch im öffenltichen Raum. Und, Männer sollten sich bessern.

„Besser keine Beziehung mit einem Mann“, sagt der Kriminalbeamte im ZDF-„Heute Journal“ – WELT

Screenshot Heute Journal April 2026

Erst im April 2026 hat der Bund der Deutschen Kriminalbeamten klargestellt, dass „Frauen zumeist nicht von völlig Fremden Gewalt angetan werde, sondern die Täter zumeist im privaten oder familiären Umfeld zu finden seien. Die Vorstellung vom vorher unbekannten Täter sei ein „verbreitetes Fehlbild“ und entspreche in vielen Fällen nicht der Realität.

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